Klage gegen Bet-at-Home in Österreich
In Österreich verklagt ein Spieler den Casinobetreiber bet-at-home auf 950.000 Euro. Der Prozess zieht sich mittlerweile seit 6 Jahren hin. Bereits 2011 wurde die erste Klage des Spielers eingereicht.
Spieler sei aufgrund von Spielsucht nicht geschäftsfähig gewesen
Der Kläger fordert die Erstattung seines Verlustes von 950.000 €, da er aufgrund von Spielsucht nicht geschäftsfähig gewesen. Zudem stütze er seinen Anspruch auf der Tatsache, dass bet-at-home über keine gültige Glücksspiel-Lizenz in Österreich verfüge. Daher habe bet-at-home in seinen Augen gegen das Glücksspielmonopol verstoßen. Die Wahrheit aber ist, das bet-at-home über eine EU-Glücksspiellizenz aus Malta verfüge und somit in der ganzen Union Glücksspiel anbieten darf und kann.
Kläger bereits zum dritten Mal vor dem Österreichischen Gerichtshof
Der Kläger war bereits 2011 gegen bet-at-home vor Gericht gezogen und verlor in der ersten Instanz. Die zweite Instanz, das Oberlandesgericht (OLG) Linz, drehte das Urteil und gab dem Spieler recht. Darauf wandte sich bet-at-home an das OGH, die das Verfahren wieder an die erste Instanz schickte. Mittlerweile beschäftigt sich die erste Instanz, der Österreichische Gerichtshof, zum dritten Mal mit der Klage – wohl auch nicht das letzte Mal.
Wir raten allen Spielern sich mit dem Thema Spielsucht auseinander zu setzen. Man muss sich bewusst sein, dass man Geld verlieren kann. Man sollte sich daher Grenzen setzen und sich an diese halten. Wer sich nicht sicher ist, ob er an Spielsucht leidet, der kann sich auf spielsucht-therapie.de informieren.